Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte von Abgeordneten

Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte von Abgeordneten des Landtags Mecklenburg-Vorpommern

Finanzielle Einnahmen und Vermögenswerte beeinflussen Entscheidungen. Das ist auch bei Abgeordneten der Fall. Eine Binsenweisheit.

Finanzielle Einnahmen können daher zu Interessenkonflikten bei Abgeordneten führen, die den verfassungsmäßigen Auftrag der Abgeordneten nach Art. 22 der Landesverfassung beeinträchtigen können:  "Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Die Unabhängigkeit des Abgeordneten darf nicht beeinträchtigt werden. Daher bestimmt § 47 Abs. 1 Satz 1 des Abgeordnetengesetzes M-V:  "Ein Mitglied des Landtages darf keine Zuwendungen annehmen oder Einkünfte erzielen, die es nur in der Erwartung erhält, dass es im Landtag die Interessen der oder des Zahlenden vertreten wird."

Darüber hinaus sind die Abgeordneten in Mecklenburg-Vorpommern hauptberuflich tätig. Daher müssen sie sich ihrer Abgeordnetentätigkeit mit voller Kraft widmen, andere Tätigkeiten müssen dahinter deutlich zurücktreten.

Der Bürger und Wähler hat einen Anspruch darauf, dass beides (Sind Interessenkonflikte zu befürchten? Ist der Abgeordnete tatsächlich ganz überwiegend für sein Landtagsmandat tätig?) jederzeit deutlich wird. Daher ist bei Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten ein hohes Maß an Transparenz erforderlich.

Landesministergesetz und des Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre

Seitenwechsel von der Politik in die Wirtschaft, Drehtüreffekt, Karenzzeit für Minister und Parlamentarische Staatssekretäre

 

Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung des Landesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre in Mecklenburg-Vorpommern
Berlin, 12.04.2021
 

Geldwäschebekämpfung in MV

Schmutziges Geld: Warum Geldwäschebekämpfung in MV ein Problem ist

Neubrandenburg, 20.10.2021

https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/schmutziges-geld-warum-geldwaeschebekaempfung-in-mv-ein-problem-ist

https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/warum-geldwaschebekampfung-in-mv-ein-problem-ist-1144237

Geldwäsche: Zahl der Fälle verdoppelt

11.08.2017

Laut svz.de (11.08.2017) wurden im vergangenen Jahr laut dem Landeskriminalamt in Mecklenburg-Vorpommern 408 Fälle mit Verdacht auf Geldwäsche gemeldet. Das sei eine Steigerungsrate zum Vorjahr von rund 40 Prozent. Der Großteil der Meldungen komme von Banken und Sparkassen. Den Anstieg erkläre das LKA damit, dass die Kontrollmechanismen zur Geldwäscheprävention und -bekämpfung in den letzten Jahren verbessert worden seien. ..

https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/geldwaesche-zahl-der-faelle-verdoppelt

https://www.svz.de/deutschland-welt/mecklenburg-vorpommern/artikel/geldwaesche-zahl-der-faelle-verdoppelt-40505680

Landräte in MV verweigern Auskunft zu Nebeneinnahmen

Landräte in MV verweigern Auskunft zu Nebeneinnahmen

NDR 27.02.2023

Die sechs Landräte in Mecklenburg-Vorpommern verweigern Auskünfte zur Art und Höhe ihrer Nebenverdienste. Sie zeigen sich offen für mehr Transparenz - wenn diese auch für andere gilt.

Ausschusssitzungen im Landtag sollen - nicht - öffentlich werden

Die Landtagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragen am 9. März 2023 eine Änderung von Artikel 33 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern dahingehend, dass Ausschusssitzungen in der Regel öffentlich sein sollen.

Gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind Ausschusssitzungen in der Regel nicht öffentlich, soweit nicht der Ausschuss für einzelne Sitzungen oder Beratungsgegenstände anderes beschließt. Letzteres kommt aber nur äußerst selten vor.

https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/56272/siebtes_gesetz_zur_aenderung_der_verfassung_des_landes_mecklenburg_vorpommern.pdf

Der Antrag wird mit der Mehrheit der Regierungskoalition abgelehnt. https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/56347/beschlussprotokoll_8_48.pdf

Zum Beratungsverlauf: https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/vorgaenge/56272/1

Stellenbesetzungen in der Landesregierung M-V

Landesregierung soll Spitzenjobs nicht korrekt vergeben haben

Laut einer Analyse des Landesrechnungshofes (LRH) soll die Landesregierung Spitzenbeamtenposten entgegen geltender Regeln vergeben haben. In allen 55 geprüften Besetzungsverfahren für Spitzenpersonal in den Ministerien und der Staatskanzlei der einstigen SPD/CDU-Regierung habe der Landesrechnungshof nach einem Bericht der „Ostseezeitung“ Fehler festgestellt, in 90 Prozent sogar schwere Fehler.

Schweriner Volkszeitung vom 28. Juli 2023 https://www.svz.de/deutschland-welt/mecklenburg-vorpommern/artikel/mv-landesregierung-soll-spitzenjobs-nicht-korrekt-vergeben-haben-45204536

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