Ausschusssitzungen im Landtag sollen - nicht - öffentlich werden

Die Landtagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragen am 9. März 2023 eine Änderung von Artikel 33 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern dahingehend, dass Ausschusssitzungen in der Regel öffentlich sein sollen.

Gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind Ausschusssitzungen in der Regel nicht öffentlich, soweit nicht der Ausschuss für einzelne Sitzungen oder Beratungsgegenstände anderes beschließt. Letzteres kommt aber nur äußerst selten vor.

https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/56272/siebtes_gesetz_zur_aenderung_der_verfassung_des_landes_mecklenburg_vorpommern.pdf

Der Antrag wird mit der Mehrheit der Regierungskoalition abgelehnt. https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/56347/beschlussprotokoll_8_48.pdf

Zum Beratungsverlauf: https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/vorgaenge/56272/1

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