Klimastiftung M-V - und gesetzliche Auskunfts- und Informationsanssprüche

Die Klimastiftung M-V sieht sich von Anbeginn an einer Vielzahl von Auskunftsersuchen ausgesetzt.

Einerseits nach Presserecht, genauer nach § 4 Landespressegesetz Mecklenburg-Vorpommern, andererseits nach § 1 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und § 3 Landes-Umweltinformationsgesetz Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes des Bundes.

Rechtlich stand dabei im Mittelpunkt, ob die Klimastiftung M-V als Behörde im Sinne des presserechtlichen Auskunftsanspruchs und im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes M-V anzusehen ist.
Hierzu gibt es mittlerweile eine Reihe von Gerichtsentscheidungen, die diese Frage durchweg bejaht haben.
 
Das Rechercheportal FragdenStaat hat eine Reihe von Anfragen gestellt und auch Gerichtsverfahren durchgeführt.
 
Ebenso Presseverlage wie der Springer-Verlag / Welt / Bild.
 

 

 
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