3 Klimastiftung MV - Satzung und Stiftungszwecke

https://klimastiftung-mv.de/die-satzung/

Der Stiftungszweck
Hier die erste Satzung per 7. 1. 2021. Die Satzung der Stiftung wurde per 4. 7. 2022 geändert. Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern hat am 4. Juli 2022 eine Änderung der Satzung der Stiftung Klima- und Umweltschutz vorgenommen. Damit wurden alle Bezüge zu Nord Stream 2 aus der Satzung gestrichen. Der Vorstand der Stiftung Klima- und Umweltschutz hatte die Änderung der Satzung beschlossen
 

Folgender Text wurde mit der Satzungsänderung aus der Präambel gestrichen:

Zum Klimaschutz gehört auch die Sicherung einer möglichst klimaschonenden Energieversorgung. Deren Umsetzung benötigt für einen längeren Übergangszeitraum schnell und sehr flexibel einsetzbare Gaskraftwerke. Diese werden helfen, die fluktuierende Einspeisung für den längeren Übergangszeitraum, bis ausreichende und volkswirtschaftlich tragfähige Speichertechnologien im industriellen Maßstab und  massenproduktionstauglich zur Verfügung stehen, durch schnell regelbare gesicherte Kraftwerksleistungen zu ergänzen und damit die Energieversorgungssicherheit sicherzustellen. Deshalb wird die Stiftung mit einem zu gründenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb als zeitweiligem Nebenzweck zu den Arbeiten an der Pipeline Nord Stream 2 beitragen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern steht zu dieser Pipeline. Gas ist die klimaschonendste Übergangstechnologie zur Sicherung der notwendigen Energieversorgung. Eine sichere Gasversorgung liegt im Interesse der Menschen in Deutschland, Europa und Mecklenburg-Vorpommern.

Die Satzung der Klimastiftung M-V per 4. 7. 2022 und insoweit unverändert zur Ursprungsfassung, führt in der Präambel "die große Jahrhundertaufgabe „Klimaschutz“ " und dann in § 2 Abs. 1 in 11 Unterpunkten diverse Aktivitäten zum Klima- und Umweltschutz auf. Damit ist der sog. ideele, gemeinwohlorientierte  Zweck der Stiftung benannt.

Zum sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb heißt es seit dem 4. 7. 2022 in § 2 Abs. 2 im Konjunktiv:

"Die Stiftung kann zur Erfüllung des Stiftungszwecks, insbesondere auch zur Vermögensverwaltung und Vermögensmehrung, einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb errichten und unterhalten sowie Tochtergesellschaften in der Rechtsform von Personen- oder Kapitalgesellschaftern gründen, erwerben, sich daran beteiligen oder beauftragen.

Die Stiftung kann im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes insbesondere Natur- bzw. Umweltschutzmaßnahmen und -projekte, die der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen, welche natürlichen oder juristischen Personen wegen Eingriffen in die Natur im Rahmen ihrer Tätigkeit aufgegeben werden, übernehmen. Sie kann im Rahmen ihres wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes insbesondere auch Grundstücke und Flächen erwerben, übernehmen oder verwalten, pachten und verpachten, mieten und vermieten, Werkzeuge und Maschinen erwerben, übernehmen, verwalten, halten, zur Verfügung stellen und vermieten. Erträge der oder des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes und möglicher Tochtergesellschaften dienen der Förderung der in den Abs. 1 und 2 genannten Ziele und Zwecke."

Von einer Unterstützung der Fertigstellung der Pipelines Nord Stream 2 ist jetzt mit keinem Wort mehr die Rede.

Folgender Text der Ursprungsfassung der Stiftungssatzung vom 7. 1. 2021 ist aus § 2 Abs. 2 der Satzung gestrichen worden:

Die Stiftung wird insbesondere einen an Leistungs,- Effizienz- und Wirtschaftlichkeitskriterien ausgerichteten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, gegebenenfalls auch in Form der Gründung einer oder mehrerer rechtlich selbständiger Gesellschaften, errichten und sich damit vorrangig an der Vollendung von Nord Stream 2 beteiligen. Voraussetzung für eine solche Beteiligung ist, dass Nord Stream 2 im Rahmen der zu schließenden Verträge die Stiftung für fahrlässiges Handeln freistellt. 

Führung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes

Aus § 5 der Satzung ist mit der Änderung per 4. 7. 2022 folgender Absatz 2 gestrichten worden:

Der erste sachverständige Geschäftsführer wird auf Vorschlag der Nord Stream 2 AG vom Stiftungsvorstand für drei Jahre berufen und gegebenenfalls abberufen.
Die für dessen eigenständiges Handeln zu erlassenden Geschäftsgrundsätze erlässt der Stiftungsvorstand im Benehmen mit der Nord Stream 2 AG.

In einer Pressekonferenz am 7. 3. 2023 nimmt der Stiftungsvorstand auch ausführlich zum Stiftungszweck Stellung. Bei Interesse an dem Video von der Pressekonferenz bitte Mail an mail [at ] aktenoeffner.de .

Hier die Satzung in einer Entwurfsfassung vom 26. 11. 2020, von FragdenStaat veröffentlicht.  Dabei werden Änderungen die Frage der Gemeinnützigkeit betreffend deutlich.

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