Das Stiftungskapital seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat 200000 € betragen, dazu sind noch sog. Zustiftungen von der Nord Stream 2 AG im Umfang von zweimal 10 Mio. Euro gekommen. Dem entsprechend sind von der Nord Stream 2 AG im ersten Halbjahr 2021 20 Mio. Euro an die Klimastiftung gezahlt worden. Siehe im Folgenden die Diskussionen um die Schenkungssteuerpflicht dieser Zahlungen.
Darüber hinaus soll die Nord Stream 2 AG für die Zeit nach der Inbetriebnahme der Nord Steam 2 - Pipelines für die Dauer von 20 Jahren pro Jahr 2 Mio. Euro zugesagt haben, also insgesamt 60 Mio. Euro. Vgl. MdL Schulte in der Landtagssitzung am 7. 1. 2021 sowie Sellering am 5. 5. 2021.
Sellering am 5. 5. 2022: „Im Moment haben wir die Zusage von Nord Stream von zweimal zehn Millionen Euro zum Start“, sagte Sellering. Die ersten zehn Millionen seien da, über die zweiten werde gesprochen. „Und dann 20 Jahre lang jeweils zwei Millionen pro Jahr.“
"Zustiftungen", hier seitens der Nord Stream 2 AG, dürfen nur ins Grundstockvermögen der Stiftung einfließen, das selbst nicht zur Erfüllung des Stiftungszwecks angetastet werden darf – es soll die langfristige Arbeit durch Erträge aus Kapitalanlagen ermöglichen. So hält es auch die Stiftungssatzung fest. Die Nord-Stream-2-Millionen mussten aber direkt verwendet werden, schließlich durfte das vom Land gestiftete Kapital nicht für laufende Kosten verwendet werden, selbst als es schließlich abgerufen war. Ob es also tatsächlich eine "Zustiftung" durch die Nord Stream 2 AG gegeben hat oder wie die Zahlungen rechtlich einzuordnen sind, bleibt unklar. Damit ist unklar, ob das von Nord Steam 2 AG geschenkte Geld selbst für die ideellen Stiftungszwecke ausgegeben werden darf oder über die Zeit nur dessen Kapitalerträge dafür verwandt werden dürfenl.
Das Stiftungsvermögen seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern soll erst am 24. April 2021 überwiesen worden sein, also nach dem Beginn der Aktivitäten der Stiftung und der Einstellung von Personal.
Welche Konsequenzen hat das Insolvenzverfahren zu der Nord Steam 2 AG für die Klimastiftung M-V?
Eine Auflösung der Stiftung sei aus rechtlichen Gründen nach Kuhns und Sellerings Ansicht nicht möglich. Der Stiftungszweck – Klima- und Umweltschutz – könne weiter verfolgt werden, das nötige Geld sei vorhanden und man arbeite mittlerweile mit mehr als 500 Projektpartnern zusammen. Für den Klimaschutzteil stehen laut Kuhn noch 16 Millionen Euro an Zustiftungen in den Büchern – obwohl die Schenkungssteuer von 9,8 Millionen Euro bereits beglichen wurde. Weitere Stifter stünden bereit.
Pleiten, Pech und Pannen rund um die Zahlung von Schenkungssteuer durch die Klimastiftung M-V wegen der Zahlung von zweimal 10 Mio. Euro durch Nord Stream 2 AG
Sind die Schenkungen von zweimal 10. Mio Euro von der Nord Stream 2 AG an die Klimastiftung M-V schenkungssteuerpflichtig?
Die Steuerberatungsfirma Ecovis erklärt am 2. 9. 2022 im Namen der Klimastiftung M-V: Nach dem Willen der Nord Stream 2 AG und der Satzung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV dürfen diese Schenkungen ausschließlich für gemeinwohlorientierte Zwecke der Stiftung verwendet werden. https://klimastiftung-mv.de/stellungnahme-des-steuerbueros-ecovis-zur-schenkungssteuer/
Die SVZ hat am 18. 4. 2022 berichtet, nach einem Vermerk der Staatskanzlei zur Vorbereitung der Kabinetssitzung unmittelbar vor dem 7. 1. 2021 solle ein Teil des Geldes von Nord Stream 2 AG auch für den sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, also die Fertigstellung von Nord Stream 2, verwandt werden. Der seinerzeiige Energieminister Pegel dementiert das.
Grundsätzlich gilt für so hohe Schenkungen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz eine 50 % -ige Steuerpflicht (§ 19 ErbStG).
Es gibt Dissens über die Schenkungssteuerpflicht der Zahlungen von Nord Stream 2 AG an die Klimastiftung.
Die für die Klimastiftung arbeitende Steuerberatungsfirma Ecovis erklärt am 2. 9. 2022: Die Zuwendungen der Nord Stream 2 AG sind jedoch steuerfrei gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 15 2. Alternative ErbStG. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 15 2. Alternative ErbStG sind solche Vermögenanfälle schenkungssteuerfrei, die ausschließlich Zwecken des Bundes, eines Landes oder einer inländischen Gemeinde (Gemeindeverband) dienen. Unzweifelhaft dient die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV ausschließlich den Zwecken des Landes Mecklenburg-Vorpommern, da ansonsten die Gründung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV nicht möglich gewesen wäre. Dies ergibt sich bereits aus dem Antrag der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern. https://klimastiftung-mv.de/stellungnahme-des-steuerbueros-ecovis-zur-schenkungssteuer/
Aus der Presseerklärung des Landtagsabgeordneten der Grünen Hannes Damm vom 7. 4. 2022: "
Laut der Antwort der Landesregierung zu meiner kleinen Anfrage mit der Drucksachennummer 8/372 vom 31.03.2022 ist die sogenannte Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern nicht gemeinnützig, sondern steuer- und gebührenpflichtig. Das gilt sowohl für die 20 Millionen Euro der Nord Stream 2 AG als auch für die 200.000 Euro, welche die Stiftung vom Land erhalten hat. Laut § 30 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes müssen die Schenkungen, nichts anderes sind Zuwendungen an privatnützige Stiftungen, innerhalb von 3 Monaten dem zuständigen Landesfinanzamt gemeldet und die entsprechende Steuer, immerhin gut 10 Millionen Euro abgeführt werden. Heute [7. 4. 2022] hat Finanzminister Geue jedoch im Rahmen der Befragung der Landesregierung eingeräumt, dass bisher keinerlei Schenkungssteuer von der Stiftung an das Land geflossen sei." https://gruene-fraktion-mv.de/pressemitteilung-07-04-2022-hannes-damm-2/
Zwischen dem zuständigen Finanzamt Ribnitz-Damgarten und dem Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern scheint es Diskussionen zur Schenkungssteuerpflicht gegeben zu haben:
Im Frühjahr 2022, just in dem Zeitraum, als der U-Ausschuss eingesetzt wurde, sollte der Fiskus in der Schenkungssteuer-Sache offenbar noch Ruhe geben. So steht es jedenfalls in der Anlage drei zum Protokoll einer Sitzung des Stiftungsvorstands vom 26. April 2022. Bei der Anlage handelt es sich um einen Bericht des von der Stiftung eingeschalteten Steuerbüros. Das Steuerbüro teilte mit, man habe beim zuständigen Finanzamt Ribnitz- Damgarten seit September 2021 mehrmals nachgefragt, was denn nun sei. Schenkungsteuer ja oder nein? Am 13. April 2022 habe der zuständige Sachbearbeiter schließlich mitgeteilt, „er und auch Andere“ im Finanzamt seien der Ansicht, dass eine Steuerbefreiung richtig wäre. Allerdings werde „zunächst eine entsprechende Veranlagung durch das Landesfinanzministerium vor dem Hintergrund des anstehenden Untersuchungsausschusses erstmal nicht erfolgen“. Das hieß also: Vorerst kein Steuerbescheid. Warum diese Verzögerung? Sie weckt einen Verdacht bei CDU und Grünen, der für Schwesigs Regierung und besonders für Finanzminister Heiko Geue (SPD) schwer wiegt. Sollte der Steuerfall erst zu einem Zeitpunkt abgeschlossen werden, zu dem der U-Ausschuss keinen Zugriff mehr auf diese Akten gehabt hätte? Weil die Frist, bis zu der die Regierung dem U-Ausschuss Akten vorlegen musste, dann abgelaufen wäre. Das Finanzministerium bestreitet auf SZ-Anfrage, dass der Ausschuss unterlaufen werden sollte.".
Finanzminister Geue zur Schenkungssteuerpflicht nach der
Süddeutschen Zeitung vom 2. 3. 2023:
Er räumt zwar ein, dass es vor Gründung der Stiftung die Zusage von Nord Stream 2 AG gegeben habe, 20 Millionen Euro für Umweltprojekte zu spenden. Es sei aber niemals eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet worden. Rein rechtlich betrachtet hätte die Stiftung deshalb das Geld auch für ihren anderen Zweck ausgeben können - nämlich die Pipeline fertigzustellen. Dass zunächst eine Steuerbefreiung erwogen worden sei, liege allein daran, "dass man im zuständigen Finanzamt zu Beginn davon ausgegangen sei, dass es eine unterschriebene Vereinbarung zwischen Stiftung und Nord Stream AG gebe". Das sei aber nicht der Fall, sagt Geue.
Am 1. 3. 2023 behauptet der Vorstand der Klimastiftung, es habe vor der Gründung der Stiftung ein Gespräch zwischen Ministerpräsidentin Schwesig und dem Geschäftsführer der Nord Stream 2 AG, Warnig, gegeben, worin klargestellt worden sei, dass die Zuwendungen von Nord Stream 2 an die Klimastiftung nur für Zwecke des Klima- und Umweltschutzes verwendet werden sollten, woraus sich dann eben auch die Schenkungssteuerfreiheit ergeben würde. Ob dieses Gespräch mit der Ministerpräsidentin die Schenkungssteuerfreiheit explizit zum Gegenstand hatte, bleibt unklar.
Das Finanzministerium M-V stellt in einer
Presseerklärung vom 7. 3. 2023 klar, dass die Klimastiftung M-V zu keiner Zeit als gemeinnützig anerkannt war.
Die Steuererklärungen der Klimastiftung M-V zur Schenkungssteuer:
Die Steuererklärungen der Klimastiftung M-V zur Schenkungssteuer sind zeitweise nicht auffindbar.
22. 3. 2023: Das Magazin Cicero berichtet, dass eine Finanzbeamtin des Finamzamts Ribnitz-Damgarten eine Schenkungssteuererklärung der Klimastiftung verbrannt haben soll, nachden sie die verloren geglaubte Steuererklärung in anderen Unterlagen wieder gefunden habe. Die Frau soll aus Sorge um persönliche Konsequenzen gehandelt haben.
Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Stralsund ist das gegen die Finanzbeamtin eingeleitete Strafverfahren am 20. September 2022 gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Die Finanzbeamtin hatte den Sachverhalt von sich aus gegenüber ihrem Vorgesetzten offenbart.
Der Leiter des Finanzamtes Ribnitz-Damgarten, Uwe Olschewski, zu dem Vorgang in der
SVZ vom 3. 3. 2023.
Im September 2022 ergeht ein Schenkungssteuerbescheid.
Am 16. September 2022 ergeht endlich ein Schenkungssteuerbescheid des Finanzamts Ribnitz-Damgarten an die Klimastiftung M-V.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern verlangt von der umstrittenen Klimaschutzstiftung MV 9,8 Millionen Euro Schenkungssteuer. Das sagte Stiftungsvorstand Erwin Sellering (SPD) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Die Stiftung werde gegen den Bescheid vor das Finanzgericht in Greifswald ziehen. Ein Anwalt sei beauftragt worden. Das Finanzministerium in Schwerin bestätigte, dass der Bescheid ergangen sei. Ostseezeitung vom 23. 9. 2022
Die Klimastiftung M-V erklärt dazu per Pressemitteilung vom 28. 9. 2022:
"Zahlreiche Verzögerungen vor allem durch das Finanzministerium ziehen den Prozess erheblich in die Länge. Durch das völlig unverständliche Verhalten der Finanzbehörden ist erst jetzt eine Schenkungssteuerforderung erhoben worden, die von der Stiftung so nicht akzeptiert werden kann. Die Klärung wird erhebliche Zeit in Anspruch nehmen, zumal uns jede Akteneinsicht verweigert wird. Hinzu kommt der versuchte Zugriff der Finanzbehörden auf 23 Millionen €, für den Gründe nicht ersichtlich und nicht dargelegt sind." https://klimastiftung-mv.de/wp-content/uploads/2022/09/2022-09-28_PM_der_Stiftung_Klima-_und_Umweltschutz_MV_Information_zum_aktuellen_Stand.pdf
Hierzu in der Ostseezeitung vom 29. 9. 2022: Die zuständige Finanzbehörde hat eine Zahlungsforderung an die umstrittene Klimaschutzstiftung von 23 Millionen Euro zurückgezogen. Hierbei „handelte es sich um ein Versehen vonseiten des zuständigen Finanzamtes, das umgehend korrigiert wurde“, teilte das Finanzministerium in Schwerin am Donnerstag mit.
Das Steuergeheimnis
Es ist strittig, wann und in welchem Umfang die Klimastiftung die Finanzverwaltung vom Steuergeheimnis befreit hat:
Nachdem die Klimastiftung M-V die Finanzverwaltung am 28. 2. 2023 vom Steuergeheimnis in der Schenkungssteuerangelegenheit befreit hat, gib Finanzminister Geue Erklärungen vor der Presse ab. Finanzminister Geue auf der Landespressekonferenz am 28. 2. 2023
Die Klimastiftung widerspricht der Darstellung von Finanzminister Geue zum Steuergeheimnis: Finanzminister Heiko Geue (SPD) hatte sein Schweigen vor dem 28. 2. 2023 stets damit begründet, das Steuergeheimnis wahren zu müssen. Die Klimastiftung M-V widerspricht dem am 1. 3. 2023: Sie habe die Befreiung vom Steuergeheimnis bereits im Mai 2022 hinsichtlich der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Landtag erteilt, heißt es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Damit sei das Finanzministerium zufrieden gewesen. "Weitere Nachfragen des Finanzministeriums zur Befreiung hat es monatelang nicht gegeben", so die Stiftung.
Im Oktober 2022 soll die Klimastiftung das zuständige Finanzamt vom Steuergeheimnis betreffend die Schenkungssteuer befreit haben.
Bereits im April 2022 ist die Frage der Schenkungssteuerpflicht und des Steuergeheimnisses Gegenstand einer parlamentarischen Befragung von Finanzminister Geue im Landtag M-V:
Wann wurde der parlamentarische Untersuchungsausschuss informiert?
Am 22. 2. 2023 wurde öffentlich, dass eine Beamtin aus dem Finanzamt Ribnitz-Damgarten Steuerunterlagen der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV verbrannt hat. Das Eingeständnis der betreffenden Beamtin erfolgte bereits im Frühjahr 2022 – unmittelbar danach waren mindestens das Finanz- und das Justizministerium MV über diesen Vorfall informiert worden. Das Finanzministerium ließ den zuständigen Finanzausschuss Mitte Mai zudem wissen, dass keine Informationen über verlorengegangene oder verschwundene Steuerunterlagen vorliegen. Das zu diesem Zeitpunkt bereits eingeleitete Strafverfahren gegen die Finanzamtsbeamtin, die die Steuererklärung der sogenannten Klimastiftung verbrannt hatte, wurde laut Auskunft der Staatsanwaltschaft im September 2022 eingestellt. Auf eine Kleine Anfrage meiner Kolleg*innen Oehlrich und Damm im Oktober 2022, in der diese erneut nach dem Verbleib der Steuererklärungen fragten, verweigerte die Landesregierung die Antworten mit dem Verweis auf das Steuergeheimnis. Dabei hatte der Vorstand der Klimastiftung das Land bereits im September 2022 aufgefordert, das Steuergeheimnis aufzuheben.
Die Vernichtung von Steuererklärungen der Klimastiftung MV durch eine Mitarbeiterin des Finanzamtes
Ribnitz-Damgarten ist laut Finanzministerium kurz vor Weihnachten 2022 dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss mitgeteilt worden. Dies erklärte das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. Bereits sieben Monate zuvor hatte der Leiter des Finanzamtes Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Stralsund erstattet.
Hannes Damm, Obmann der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Untersuchungsausschuss des Landtages: Die Unterlagen zu diesem Vorgang, darunter der Ermittlungsbericht der Staatsanwaltschaft, befanden sich unter den rund 80 Gigabyte großen Datensätzen, die den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses für ihre Aufklärungsarbeit zur Verfügung gestellt wurden. Die Akten zu diesem Vorfall verbargen sich wie die Nadel im Heuhaufen inmitten zehntausender Seiten. Nirgends, auch nicht in den offiziellen Aktenbegleitschreiben, tauchte ein Hinweis darauf auf, dass die fehlenden originalen Steuerunterlagen durch Verbrennen vernichtet worden sind, obwohl dies für den Untersuchungsausschuss von größtem Interesse ist.
Politische Einflussnahme auf das Steuerverfahren zur Schenkungssteuer?
Die Vorgänge um die Schenkungssteuer und das Verbrennen der Steuererklärung dazu lösen Ende Februar / Anfang März 2023 als
Kamin-Gate erheblichen medialen und politischen Wirbel aus und sind Anlaß für eine Aktuelle Stunde im Deutschen Bundestag zum Klimastiftung M-V. Gestritten wird auch darüber, wann Ministerpräsidentin
Schwesig von den Vorgängen Kenntnis erlangt hat.
Es werden Mutmaßungen über politische Einflussnahme auf das Besteuerungsverfahren beim Finanzamt Ribnitz-Damgarten angestellt, angeblich soll es unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Finanzverwaltung über die Schenkungssteuerpflicht gegeben haben.
Medien berichteten darüber, dass der zuständige Sachbearbeiter im Finanzamt Ribnitz-Damgarten dem Steuerbüro der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV am 13. April 2022 mitgeteilt habe, „er und auch andere“ im Finanzamt seien der Ansicht, dass eine Befreiung von der Schenkungssteuer korrekt wäre. Darüber hinaus informierte er, dass jedoch „zunächst eine entsprechende Veranlagung durch das Landesfinanzministerium vor dem Hintergrund des anstehenden Untersuchungsausschusses erst mal nicht erfolgen“ würde.
Presseerklärung des Finanzministeriums M-V vom
23. 2. 2023 dazu.
Der Parlamentarischen Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei, fordert einen "Sonderermittler".