Informationsrechte zu amtlichen Informationen und Registern
für Mecklenburg-Vorpommern
in Bearbeitung - unvollständig - siehe auch https://transparenzgesetz-mv.de/transparenzgesetz/transparenzg-materialsammlung
Gliederung
-
Transparenz in der Politik - Überblick
-
Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden
-
Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen
-
Verbraucherinformationsgesetz - VIG
-
Datenschutzgrundverordnung, Datenschutzgesetze
-
Liegenschaftskataster
-
Grundbuch-Einsicht
-
Verwaltungsverfahren allgemein
-
Handelsregister
-
Vereinsregister
-
Transparenzregister nach dem GeldwäscheG
-
Gerichtsverfahren
-
Strassenverkehrsgesetz
-
Informationsrechte gegenüber Auskunfteien
-
Bundesarchiv
-
Bundesverfassungsschutz
-
Bundesnachrichtendienst
-
Mustertexte zu Anfragen
Transparenzgesetze und Gesetzentwürfe der Bundesländer und des Bundes
Transparenz in der Politik - Überblick
https://de.wikipedia.org/wiki/Transparenz_(Politik)#Gesetzliche_Regelungen
Preprints Handbuch Informationsfreiheitsrecht https://informationsfreiheit.pubpub.org/handbuch-informationsfreiheitsrecht
Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden
InformationsfreiheitsGe
Die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder (IFG) regeln den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Bundesbehörden und sonstigen Bundesorganen sowie Landesbehörden, Landesorganen und Kommunalbehörden sowie sonstigen Trägern,die öffentliche Aufgaben erfüllen. Die Gesetze gewährt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Behörden. Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich. „Amtliche Information“ ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, also beispielsweise Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufzeichnungen.
allgemeine Einführung
https://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheitsgesetz
https://fragdenstaat.de/informationsfreiheit/
IFG Bund
Gesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/index.html#BJNR272200005BJNE000900000
Gesetz und Kommentar / Anleitung
Der Antrag nach § 7 IFG Bund ist an keine Form gebunden, muss nicht mit handschriftlich unterschriebenem Text erfolgen. Andern nach dem IFG M-V.
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/INFO2.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Tipps zur Antragsstellung nach IFG des Bundes https://www.informationsfreiheit.info/index.php?id=62&L=0
IFG MV
Gesetz
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-InfFrGMVV2P14
Kommentar / Anleitung
Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind, § 10 Abs. 1 IFG M-V.
Die Schriftform verlangt grundsätzlich eine handschriftliche Unterzeichnung des Antrags, um die Identifikation des Absenders zu ermöglichen und das willentliche Inverkehrbringen zu gewährleisten. Eine Antragstellung per Fax oder E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur, § 3a VwVfG M-V) genügt nur dann der Schriftform, wenn die Behörde einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. Antragstellung zur Niederschrift bedeutet, dass ein mündlich (nicht telefonisch) gestellter Antrag von einem Bediensteten der Behörde wörtlich aufgenommen wird. Diese Formerfordernisse gelten auch für spätere Konkretisierungen des Informationsbegehrens.
https://www.datenschutz-mv.de/static/DS/Dateien/Rechtsgrundlagen/ifgmv_erl.pdf
Informationsfreiheitsrechte und Urheberrecht https://detektor.fm/gesellschaft/frag-den-staat-urheberrechte-bei-der-einsicht-von-gutachten
https://netzpolitik.org/wp-upload/2018/01/jva-burg-urteil.pdf
Musterantrag https://www.informationsfreiheit.info/index.php?id=63
Datennutzungsgesetz vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2941, 2942).
Gesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/dng/BJNR294200021.html
Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen
UmweltinformationsGe
Überblick
https://de.wikipedia.org/wiki/Umweltinformationsgesetz
EU-rechtliche Grundlagen
RL 90/313/EWG vom 07. Juni 1990, RL 2003/4/EG vom 28. Januar 2003 in Umsetzung der Aarhus-Konvention
UIG Bund
Gesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005/BJNR370410004.html
Einführung / Anleitung
Gesetz
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-UIGMVV1P2
Einführung / Anleitung
Das UIG M-V verweist inhaltlich weitgehende auf das UIG des Bundes, § 3 UIG M-V.
Kosten
Die Auskunft ist grundsätzlich kostenpflichtig, § 6 UIG M-V, allerdings gibt es für bestimmte Antragsteller Kostenbefreiungen, § 8 VerwaltungskostenG M-V.
Geodatenzugangsgesetze der Bundesländer
Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG Mecklenburg-Vorpommern Vom 16. Dezember 2010
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-GeoInfVermGMVrahmen
Verbraucherinformationsgesetz - VIG
Überblick
https://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherinformationsgesetz
Gesetz
§ 1 VIG : Durch dieses Gesetz erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über
1. Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie
2. Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 25 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte), damit der Markt transparenter gestaltet und hierdurch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie vor Täuschung beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten verbessert wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/vig/
Datenschutzrechtliche Ansprüche
Auskunftsansprüche zu personenbezogenen Daten (Daten, die einer bestimmten Person zugerechnet werden können)
Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Norm
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=de
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2016:119:FULL&from=DE
Einführung / Erläuterung
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/INFO1.pdf?__blob=publicationFile&v=9
LandesdatenschutzG M-V
Einführung / Erläuterung
https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/
Gesetz
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-DSGMV2018rahmen
BundesdatenschutzG
Einführung / Erläuterungen
Gesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/BJNR209710017.html
Informationen zu Immobilien
Überblick
https://de.wikipedia.org/wiki/Kataster
flächendeckende Register sämtlicher Flurstücke (Parzellen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) und deren Beschreibung. In einem beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in Karten (Flurkarte/Liegenschaftskarte)
geführt bei den Kataster- und Vermessungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.
Gesetz
Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) 1 Vom 16. Dezember 2010
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-GeoInfVermGMVrahmen
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-VwKostGMVrahmen
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-GeoInfVermGMVrahmen
dazu OVG M-V https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/MWRE220007316/part/L
Überblick
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundbucheinsicht
Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind. Die Einsicht in das Grundbuch erfordert ein berechtigtes Interesse, § 12 Grundbuchordnung
https://grundbuch-portal.de
https://www.justiz.de/onlinedienste/internet_grundbucheinsicht/index.php
Gesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/index.html#BJNR001390897BJNE001103311
Verwaltungsverfahren allgemein
Überblick
Akteneinsicht für Beteiligte eines Verwaltungsverfahrens
Gesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/index.html
13 und 29 VwVfG
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__29.html
Informationen zu Unternehmen
Handelsregister
Überblick
Informationen zu Unternehmen, Einzelkaufleuten und Kapitalgesellschaften
https://de.wikipedia.org/wiki/Handelsregister_(Deutschland)
Das Handelsregister in Deutschland ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt und das über die dort hinterlegten Dokumente Auskunft erteilt. Das Handelsregister informiert über wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse („Tatsachen“) von Kaufleuten und Unternehmen und kann von jedermann eingesehen werden.
Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen (negative/positive Publizität). Die Einsichtnahme in das Handelsregister sowie in die dort eingereichten Dokumente ist daher gemäß § 9 Abs. 1 HGB jedermann gestattet. Sie erfolgt kostenlos im jeweiligen Amtsgericht oder online teilweise kostenpflichtig über das Gemeinsame Registerportal der Länder.[11] Gebührenfrei kann online bezüglich Firmenname, Sitz, Geschäftsanschrift, Geschäftsführung, Prokura, Registergericht, Registernummer und Datum der Änderungen recherchiert werden. Altbestände von Papierdokumenten wurden jedoch nur teilweise und je nach Bundesland in unterschiedlichem Umfang digitalisiert.
https://www.handelsregister.de/
Gesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/BJNR002190897.html#BJNR002190897BJNG001101377
§ 9 HGB Einsichtnahme in das Handelsregister und das Unternehmensregister
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__9.html
Einführung / Erläuterung
North Data ermittelt Wirtschaftsinformationen durch Analyse von Firmenveröffentlichungen mit Methoden aus Big Data und Machine Intelligence. Sehr gute auch grafische Darstellungen.
Beispiel mit Visualisierung
https://www.northdata.de/ROSTOCK+PORT+GmbH,+Rostock/HRB+2131
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/start?2
Gesetz / Norm
https://www.gesetze-im-internet.de/geng/BJNR000550889.html
Genossenschaftsregisterverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/genregv/BJNR001500889.html
Transparenzregister nach dem GeldwäscheG
https://www.transparenzregister.de/treg/de/start;jsessionid=F9E5B974CE4A7869ADD4A01CE0CAD5AD.app51?0
Vereinsregister
Überblick
https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinsregister
Gesetz
§ 79 (1) BGB
Die Einsicht des Vereinsregisters sowie der von dem Verein bei dem Amtsgericht eingereichten Dokumente ist jedem gestattet.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__79.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__79.html
Einführung / Erläuterungen
Gerichtsverfahren
Verwaltungsgerichte
Akteneinsicht nach § 100 VwGO
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/index.html
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__100.html
Strassenverkehrsgesetz
§ 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__39.html
§ 30 Abs. 8 Straßenverkehrsgesetz
dazu VG Greifswald https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/MWRE170007285/part/L
Informationsrechte gegenüber Auskunfteien
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Auskunfteien/FAQ-Auskunfteien.html
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Auskunfteien/HIS.html
Bundesarchiv
§ 14 Absatz 1 Bundesarchivgesetz (BArchG)
Bundesverfassungsschutz
Auskunft gemäß § 15 BVerfSchG
Landesverfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern
Bundesnachrichtendienst
§ 22 BNDG i. V. m. § 15 BVerfSchG
Mustertexte zu Anfragen
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Mustertexte/Mustertexte_node.html