Transparenz in Politik und Verwaltungen auf der kommunalen Ebene
Finanzielle Einnahmen und Vermögenswerte beeinflussen Entscheidungen. Das ist auch bei Abgeordneten der Fall. Eine Binsenweisheit.
Finanzielle Einnahmen können daher zu Interessenkonflikten bei Abgeordneten führen, die den verfassungsmäßigen Auftrag der Abgeordneten nach Art. 22 der Landesverfassung beeinträchtigen können: "Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Die Unabhängigkeit des Abgeordneten darf nicht beeinträchtigt werden. Daher bestimmt § 47 Abs. 1 Satz 1 des Abgeordnetengesetzes M-V: "Ein Mitglied des Landtages darf keine Zuwendungen annehmen oder Einkünfte erzielen, die es nur in der Erwartung erhält, dass es im Landtag die Interessen der oder des Zahlenden vertreten wird."
Darüber hinaus sind die Abgeordneten in Mecklenburg-Vorpommern hauptberuflich tätig. Daher müssen sie sich ihrer Abgeordnetentätigkeit mit voller Kraft widmen, andere Tätigkeiten müssen dahinter deutlich zurücktreten.
Der Bürger und Wähler hat einen Anspruch darauf, dass beides (Sind Interessenkonflikte zu befürchten? Ist der Abgeordnete tatsächlich ganz überwiegend für sein Landtagsmandat tätig?) jederzeit deutlich wird. Daher ist bei Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten ein hohes Maß an Transparenz erforderlich.
Nordmagazin | 03.07.2023
NDR 17. 3. 2023
Auswahl
Neubrandenburg, 20.10.2021
11.08.2017
Laut svz.de (11.08.2017) wurden im vergangenen Jahr laut dem Landeskriminalamt in Mecklenburg-Vorpommern 408 Fälle mit Verdacht auf Geldwäsche gemeldet. Das sei eine Steigerungsrate zum Vorjahr von rund 40 Prozent. Der Großteil der Meldungen komme von Banken und Sparkassen. Den Anstieg erkläre das LKA damit, dass die Kontrollmechanismen zur Geldwäscheprävention und -bekämpfung in den letzten Jahren verbessert worden seien. ..
https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/geldwaesche-zahl-der-faelle-verdoppelt
NDR 27.02.2023
Die Landtagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragen am 9. März 2023 eine Änderung von Artikel 33 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern dahingehend, dass Ausschusssitzungen in der Regel öffentlich sein sollen.
Gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind Ausschusssitzungen in der Regel nicht öffentlich, soweit nicht der Ausschuss für einzelne Sitzungen oder Beratungsgegenstände anderes beschließt. Letzteres kommt aber nur äußerst selten vor.
Der Antrag wird mit der Mehrheit der Regierungskoalition abgelehnt. https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/56347/beschlussprotokoll_8_48.pdf
Zum Beratungsverlauf: https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/vorgaenge/56272/1
Laut einer Analyse des Landesrechnungshofes (LRH) soll die Landesregierung Spitzenbeamtenposten entgegen geltender Regeln vergeben haben. In allen 55 geprüften Besetzungsverfahren für Spitzenpersonal in den Ministerien und der Staatskanzlei der einstigen SPD/CDU-Regierung habe der Landesrechnungshof nach einem Bericht der „Ostseezeitung“ Fehler festgestellt, in 90 Prozent sogar schwere Fehler.
Schweriner Volkszeitung vom 28. Juli 2023 https://www.svz.de/deutschland-welt/mecklenburg-vorpommern/artikel/mv-landesregierung-soll-spitzenjobs-nicht-korrekt-vergeben-haben-45204536