Woran wollen sich Jugendliche beteiligen in ihrer Gemeinde?
Was müssen Jugendliche - wie jeder andere auch in der Gemeinde - wissen, um sich effektiv beteiligen zu können?
Welche Informationen brauche ich, um mich zu beteiligen?
Welche Informationen brauche ich, um mich zu beteiligen?
Informationsquellen
Nicht ist besser als ein persönliches Gepräch mit jemandem, der in der Angelegenheit relevant ist.
Bürgermeister
ist sehr gut über alle Angelegenheiten und Planungen informiert.
Kennt Zusammenhänge, Hintergründe, weiß, wer was warum will oder nicht will, kennt die Verbindungen zum Landkreis oder gar zum Land.
Der Bürgermeister ist die Verbindung zwischen dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung / Amtsverwaltung, kann auf die Gemeindeverwaltung Einfluss nehmen.
Kennt Zusammenhänge, Hintergründe, weiß, wer was warum will oder nicht will, kennt die Verbindungen zum Landkreis oder gar zum Land.
Der Bürgermeister ist die Verbindung zwischen dem Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung / Amtsverwaltung, kann auf die Gemeindeverwaltung Einfluss nehmen.
Mitglieder des Gemeinderates
kennen alle Vorhaben der Gemeindevertretung und die Hintergründe. Viele Vorhaben haben eine längere Geschichte. Vieles, was zum Verständnis wichtig ist, ist nicht dokumentiert oder öffentlich zugänglich.
Teilnahme an Gemeinderatssitzungen
Teilnahme an Beratungen der Ausschüsse des Gemeinderates
rechtliche Rahmenbedingungen
rechtliche Regelungen
rechtliche Regelungen
Gemeindeordnung und Landkreisordnung regeln Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe und auch viele inhaltliche Fragen
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
- enthält Gemeindeordnung ab §§ 1 ff
- enthält Landkreisordnung ab §§ 83
Projektidee: Wegweiser, FAQ oder ähnliches für Jugendbeteiligung. Wie nutze ich als Jugendlicher die Gemeindeordnung, Darstellung nicht nach der rechtlichen Systematik, sondern nach den Abläufen einer Beteiligung aus der Perspektive der Bürger.
Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz M-V
Zielsetzung des KiJuBG-MV
Das KiJuBG M-V ermöglicht Beteiligung auf zwei Ebenen: Der Ebene „vor Ort“ (in Landkreisen und Gemeinden) und der Landesebene.
In den §§ 2 und 3 des Gesetzes wird die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Landkreisen und Gemeinden geregelt. Diese sind der wichtigste Ort für Kinder- und Jugendbeteiligung. Denn hier wird ein Großteil der Angelegenheiten im direkten Umfeld geregelt und die Entscheidungen werden somit direkt dort spürbar, wo Kinder und Jugendliche sich im Alltag aufhalten und wohnen.
Konkret regelt das Gesetz, dass:
Kinder und Jugendliche sollen durch Landkreise und Gemeinden künftig bei wichtigen Entscheidungen, die ihr Leben, ihr Umfeld und ihren Alltag betreffen und beeinflussen, beteiligt werden, d. h. sie sollen vor Ort u. a. zu anstehenden Entscheidungen informiert werden, sich mit ihrer Meinung im Entscheidungsprozess einbringen können und auch Informationen zum Ergebnis erhalten.
in Städten und amtsfreien Gemeinden (also in größeren Orten mit eigener Verwaltung) Beteiligungsgremien wie z. B. Kinder- und Jugendparlamente oder -beiräte eingerichtet werden sollen. Gleichzeitig sollen Kinder und Jugendliche auch die Möglichkeit haben, selbst so ein Gremium zu bilden. Die Beteiligungsgremien haben das Recht, in Sitzungen ihrer Stadt- oder Gemeindevertretung mitzureden und eigene Anträge zu stellen, sodass sie Entscheidungen der Stadt oder der Gemeinde mitgestalten können.
In den §§ 2 und 3 des Gesetzes wird die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Landkreisen und Gemeinden geregelt. Diese sind der wichtigste Ort für Kinder- und Jugendbeteiligung. Denn hier wird ein Großteil der Angelegenheiten im direkten Umfeld geregelt und die Entscheidungen werden somit direkt dort spürbar, wo Kinder und Jugendliche sich im Alltag aufhalten und wohnen.
Konkret regelt das Gesetz, dass:
Kinder und Jugendliche sollen durch Landkreise und Gemeinden künftig bei wichtigen Entscheidungen, die ihr Leben, ihr Umfeld und ihren Alltag betreffen und beeinflussen, beteiligt werden, d. h. sie sollen vor Ort u. a. zu anstehenden Entscheidungen informiert werden, sich mit ihrer Meinung im Entscheidungsprozess einbringen können und auch Informationen zum Ergebnis erhalten.
in Städten und amtsfreien Gemeinden (also in größeren Orten mit eigener Verwaltung) Beteiligungsgremien wie z. B. Kinder- und Jugendparlamente oder -beiräte eingerichtet werden sollen. Gleichzeitig sollen Kinder und Jugendliche auch die Möglichkeit haben, selbst so ein Gremium zu bilden. Die Beteiligungsgremien haben das Recht, in Sitzungen ihrer Stadt- oder Gemeindevertretung mitzureden und eigene Anträge zu stellen, sodass sie Entscheidungen der Stadt oder der Gemeinde mitgestalten können.