Jugendbeteiligung M-V

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Jugendbeteiligung
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worum geht es konkret in d ... Teilnahme an Beratungen der Ausschüsse d ... Termine? Internetseite der Gemeinde Internetseite der Amtsverwaltung Ort Tagesordnung? Ist die Beratung öffentich? rechtliche Rahmenbedingungen
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Informationsquellen
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Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz M-V
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Zielsetzung des KiJuBG-MV
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Das KiJuBG M-V ermöglicht Beteiligung auf zwei Ebenen: Der Ebene „vor Ort“ (in Landkreisen und Gemeinden) und der Landesebene.

In den §§ 2 und 3 des Gesetzes wird die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Landkreisen und Gemeinden geregelt. Diese sind der wichtigste Ort für Kinder- und Jugendbeteiligung. Denn hier wird ein Großteil der Angelegenheiten im direkten Umfeld geregelt und die Entscheidungen werden somit direkt dort spürbar, wo Kinder und Jugendliche sich im Alltag aufhalten und wohnen.

Konkret regelt das Gesetz, dass:

Kinder und Jugendliche sollen durch Landkreise und Gemeinden künftig bei wichtigen Entscheidungen, die ihr Leben, ihr Umfeld und ihren Alltag betreffen und beeinflussen, beteiligt werden, d. h. sie sollen vor Ort u. a. zu anstehenden Entscheidungen informiert werden, sich mit ihrer Meinung im Entscheidungsprozess einbringen können und auch Informationen zum Ergebnis erhalten.

in Städten und amtsfreien Gemeinden (also in größeren Orten mit eigener Verwaltung) Beteiligungsgremien wie z. B. Kinder- und Jugendparlamente oder -beiräte eingerichtet werden sollen. Gleichzeitig sollen Kinder und Jugendliche auch die Möglichkeit haben, selbst so ein Gremium zu bilden. Die Beteiligungsgremien haben das Recht, in Sitzungen ihrer Stadt- oder Gemeindevertretung mitzureden und eigene Anträge zu stellen, sodass sie Entscheidungen der Stadt oder der Gemeinde mitgestalten können.